Tanz- Bewegungs- und Begegnungsgenossenschaft Schaffhausen
Allgemeine Bemerkungen
Bereits seit längerer Zeit wird in den Räumen des bisherigen "Tanzzentrum Schaffhausen" nicht nur getanzt, sondern die zur Verfügung stehenden Räume werden auch für andere Aktivitäten genutzt, wie z.B Aerobic, Modelunterricht, Karate usw. Auch als Senioren Treffpunkt werden die Räumlichkeiten seit langem gerne in Anspruch genommen.
Eine weitergehende Auslastung ist unter den derzeitigen Umständen nicht möglich, obwohl Bedarf und Interessen eine Ausweitung der Möglichkeiten nicht nur wünschenswert, sondern nahezu erforderlich machen.
Aber auch der jetztieg Umfang geht weit über den Rahmen des seinerzeit eröffneten "Tanzzentrum Schaffhausen" hinaus. Diese Tantsache in Verbindung mit dem Blick auf die Perspektive der Zukungt sind eine Strukturänderung des Gesamtbetriebes auf einer anderen rechtlichen Grundlage entscheidend gewesen. So kam es zu dem Entschluss die "Tanz- Bewegungs- und Begegnungsgenossenschaft Schaffhausen" zu gründen.
Der Name der Genossenschaft sagt bereits aus, dass der Gesamtbetrieb in verschiedene Zentren unterteilt ist, um die einzelnen Aktivitäten besser zu koordinieren, und um getrennte Verantwortungsbereiche zu schaffen. Ein dem Text nachfolgendes Organigramm soll dies verdeutlichen.
Für Personen, die an der Mitgliedschaft in der „Tanz- Bewegungs– und Begegnungsgenossenschaft Schaffhausen“ interessiert sind, ist am Ende dieser Informationsschrift eine Beitrittserklärung zur gefl. Verwendung beigefügt.
Die Genossenschaft und ihre Zentren
Genossenschaft-Zentren
Das Tanzzentrum.
Kernpunkt der Genossenschaft bleibt das Tanzzentrum mit seinen vielseitigen Kursen im tänzerischen Bereich. Aus persönlichen Gründen des Inhabers sind die verschiedenen Sparten wie Tanzkreise, Hobbygruppe, Break- Dance und Line- Dance sowie für die Sonderkurse bis hin zum tanzsportlichen Training bereits seit langer Zeit selbstständige ausserbetriebliche Lehrkräfte im Einsatz. Mit dem Übergang des Tanzzentrums in die Genossenschaft ändert sich daran nichts.
Die Gründung der Genossenschaft
Die für die Gründung der Genossenschaft erforderlichen 7 Mitglieder stehen zur Verfügung. Sie bilden bis zur ersten offiziellen Mitgliederversammlung gleichzeitig den geschäftsführenden Vorstand. Die Namensliste wird dem Gericht mit dem Gründungsantrag vorgelegt.
Nach der Gründung sollen möglichst viele Nutzer sowie weitere Interessenten – sowohl Verbände wie Firmen und Einzelpersonen – als Genossenschaftsmitglieder gewonnen werden. Deren Rechte und Pflichten sind in den bereits erarbeiteten und geprüften Statuten festgelegt.
Der vollständige Text der Genossenschafts-Statuten ist zur Information nachfolgend abgedruckt.
Die Rechnung der Genossenschaft
Nach den bisherigen Erfahrungen und den durchgeführten Berechnungen trägt sich die Genossenschaft, aus den Kostenanteilen der verschiedenen Nutzer und der Gastronomie, für die laufenden Kosten auf jeden Fall selbst.
Ein zusätzlicher Gewinn der Genossenschaft aus ihrer gesamten Geschäftstätigkeit wird zur Bildung von Rücklagen verwendet. Sie dienen zur Abdeckung unvorhergesehener Kosten oder Anschaffungen. Eine Gewinnausschüttung erfolgt nicht.
Die Genossenschaftsanteile neu hinzukommender Mitglieder, dienen der Erhöhung des Genossenschaftskapitals. Diese Kapital soll teilweise die finanziellen Möglichkeiten eröffnen, die für die vollständige Ausschöpfung der Angebote in den einzelnen Zentren erforderlichen zusätzlichen Räume – in welcher Form auch immer – zu realisieren.